Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Ermittlungsstichtag 01.01.2022

Die Bodenrichtwerte werden in regelmäßigen Abständen auf das Ende eines Kalenderjahres ermittelt, veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt.

Aufgrund der Kaufpreissammlung wurden die hierfür geeigneten Verkaufsfälle der Richtwertermittlung zugrunde gelegt. Danach betragen:

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Ermittlungsstichtag 01.01.2022

Gemäß § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Zell im Wiesental die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.

Gemeinde Ortsteil

Art der baulichen Nutzung

Baureifes Land Euro / qm

Rohbauland

Euro / qm


Stadt Zell Zone 1


Wohnbaufläche

Gemeindebedarfsflächen

Gewerbl. Bauflächen


220

220

80


70

-


Stadt Zell,

Zone 2

Bebauungsplangebiet Hintere Obermatt


Wohnbaufläche


280


70


Atzenbach


Wohnbaufläche
Gemeindebedarfsflächen

Gewerbl. Bauflächen


170
170

80


50


-


Mambach


Wohnbaufläche

Gemeindebedarfsflächen


170

170


50


Adelsberg, Gresgen, Pfaffenberg, Riedichen


Wohnbaufläche

Gemeindebedarfsflächen


120

120


50

Gartenland wird mit 8,00 Euro/qm bewertet.
Landwirtschaftliche Flächen werden mit 1,00 Euro/qm bewertet.
Waldflächen mit 0,50 Euro/qm (nur Bodenwert) bewertet.

Zell im Wiesental, den 02.03.2022

Gez. Chiarappa, Vorsitzende des Gutachterausschusses