Die Bodenrichtwerte werden in regelmäßigen Abständen auf das Ende eines Kalenderjahres ermittelt, veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Aufgrund der Kaufpreissammlung wurden die hierfür geeigneten Verkaufsfälle der Richtwertermittlung zugrunde gelegt. Danach betragen:
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Ermittlungsstichtag 31.12.2018 |
Gemäß § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Zell im Wiesental die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt. |
Gemeinde Ortsteil | Art der baulichen Nutzung | Baureifes Land Euro / qm | Rohbauland Euro / qm |
Stadt Zell Zone 1
| Wohnbaufläche
Gewerbl. Bauflächen | 170,00
60,00 | 55,00
- |
Stadt Zell,
Zone 2 Bebauungsplangebiet Hintere Obermatt | Wohnbaufläche
| 275,00
| 55,00
|
Atzenbach
| Wohnbaufläche
Gewerbl. Bauflächen
| 155,00
60,00
| 50,00
- |
Mambach
| Wohnbaufläche
| 145,00 | 45,00
|
Adelsberg, Gresgen, Pfaffenberg, Riedichen
| Wohnbaufläche
| 100,00 | 40,00
|
Landwirtschaftliche Flächen werden mit Euro 0,75/qm bewertet.
Waldflächen mit 0,75 Euro/qm (nur Bodenwert) bewertet.
Zell im Wiesental, den 31.07.2019
gez. Chiarappa, Vorsitzende des Gutachterausschusses