Die Bodenrichtwerte werden in regelmäßigen Abständen auf das Ende eines Kalenderjahres ermittelt, veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Aufgrund der Kaufpreissammlung wurden die hierfür geeigneten Verkaufsfälle der Richtwertermittlung zugrunde gelegt. Danach betragen:
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Ermittlungsstichtag 01.01.2022 |
Gemäß § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Zell im Wiesental die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt. |
Gemeinde Ortsteil | Art der baulichen Nutzung | Baureifes Land Euro / qm | Rohbauland Euro / qm |
Stadt Zell Zone 1
| Wohnbaufläche
Gemeindebedarfsflächen Gewerbl. Bauflächen | 220
220 80 | 70
- |
Stadt Zell,
Zone 2 Bebauungsplangebiet Hintere Obermatt | Wohnbaufläche
| 280
| 70
|
Atzenbach
| Wohnbaufläche Gemeindebedarfsflächen
Gewerbl. Bauflächen
| 170 170
80
| 50
- |
Mambach
| Wohnbaufläche
Gemeindebedarfsflächen | 170
170 | 50
|
Adelsberg, Gresgen, Pfaffenberg, Riedichen
| Wohnbaufläche
Gemeindebedarfsflächen | 120 120 | 50
|
Gartenland wird mit 8,00 Euro/qm bewertet.
Landwirtschaftliche Flächen werden mit 1,00 Euro/qm bewertet.
Waldflächen mit 0,50 Euro/qm (nur Bodenwert) bewertet.
Zell im Wiesental, den 02.03.2022
Gez. Chiarappa, Vorsitzende des Gutachterausschusses